Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit dieser Anmeldung erkläre ich mich verbindlich, an o. g. Seminar teilzunehmen.
     
  2. Natura Systhema ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung abzulehnen oder anzunehmen. Die Bettenreservierung ist unabhängig vom Kurs und erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
     
  3. Die Seminar/ Lehrgangs- Ü/VP-Kosten sind wie folgt zur Zahlung fällig:

    Die erste Rate in Höhe von 50 % der Kosten, ist mit Anmeldung (Privatpersonen), spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch Natura Systhema zur Zahlung fällig. Die 2.Rate des Restbetrages ist bis spätestens zum Seminarbeginn zu zahlen.
    1. Behörden, Organisationen und Vereine können bei Seminarbeginn die Gesamtkosten begleichen.
       
  4. Wird die Durchführung eines Seminars oder eines Lehrgangs infolge höherer Gewalt, Naturereignisse, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von Natura Systhema nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
     
  5. Ist dem Teilnehmer eine Kursteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn Natura Systhema in Schriftlicher Form mit, erlässt ihm Natura Systhema 50 % des Preises

    Ab der 2. Woche vor Termin oder nach nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer die vereinbarten Preise in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die die vereinbarten Preise in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet Natura Systhema etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.
     
  6. Natura Systhema übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Für Schäden aus denen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ähnlich den Begleitverletzungen die bei anderen Sportarten entstehen, übernimmt Natura Systhema keine Haftung. Natura Systhema haftet lediglich für von uns vorsätzlich und / oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
     
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit den Ausbildern von Natura Systhema, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht.
  8.  Der Teilnehmer kann bei Prüfung wiederholen. Der Prüfling sollte den nächst erreichbarem Prüfungstermin wahrnehmen und die entsprechende Prüfung erneut ablegen. Die erneuten Prüfungsgebühren und Sachkosten werden vom Teilnehmer getragen.
     
  9. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV -Anlage durch Natura Systhema gespeichert werden. Ebenso dürfen gemachte Bild, Ton und Filmaufnahmen von Seminarteilnehmern durch Natura Systhema weiter für eigene Zwecke (Werbung, Unterrichte) genutzt werden.
     
  10. Ton- und Bildaufnahmen sind während des Unterrichts durch Seminarteilnehmer nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann Natura Systhema den Teilnehmer, ohne Kostenerstattung, vom weiteren Unterricht ausschließen.
     
  11. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform und Unterschrift des/ der Verantwortlichen.
  12. Zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Seminarangebot. Der Kunde erteilt unserem Unternehmen auf dieser Grundlage einen Auftrag. Die Kosten unserer Seminare ist in unserer Werbung und/ oder Preisliste festgelegt.
  13. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Magdeburg.